Auf unseren Touren durch die Sperrzone von Tschernobyl
werde ich oft von Teilnehmern gefragt was passiert eigentlich, wenn ich
als Illegaler, sogenannter Stalker in der Sperrzone aufgegriffen werde.
Welche Konsequenzen habe ich zu befürchten?
Wenn du in die Sperrzone ohne Einreiseerlaubnis eingedrungen bist, kann
dich jederzeit die örtliche Polizei, die Security des jeweiligen
Schutzbereiches oder die Nationalgarde der Ukraine schnappen. Diese
Sicherheitsorgane halten sich ständig in der gesamten Sperrzone,
entweder auf festen Posten und Checkpoints oder als Patrouillen auf.
Nach meiner Erfahrung sind diese Einsatzkräfte sehr erfolgreich,
meistens bekommen diese Hinweise von Touristen oder Reiseführer und
gehen dann der Sache umgehend nach.
Außerdem gibt es die obligatorischen Grenzwachen an den jeweiligen
Checkpoints an der 30 Kilometer Zonengrenze und an der 10 Kilometer
Zonengrenze, hier ist das Vorzeigen des Reisepasses und der
Einreisegenehmigung obligatorisch. Auch Sicherheitsbeamte des
Kernkraftwerks von Tschernobyl, andere Wachen können dich ebenfalls
festsetzen und die Polizei verständigen.
Was passiert eigentlich, nachdem du von der Polizei in Tschernobyl erwischt wurdest?
Du wirst umgehend zur Hauptpolizeiabteilung in Tschernobyl oder zum
nächstgelegenen Kontrollpunkt gebracht, um ein Protokoll zu erstellen
und verbotene Gegenstände, die du eventuell bei dir tragen solltest
werden sichergestellt. Danach folgt eine Identitätsfeststellung und
Überprüfung deiner Dokumente. Nachdem dies abgeschlossen ist erfolgt
eine Leibesvisitation, um festzustellen, ob du noch Messer, Waffen oder
Drogen bei dir hast. Sollten diese verbotenen Dinge entdeckt werden gilt
dies als Straftat und wird sofort zur Anzeige gebracht. Danach wird
deine Kamera und Telefon untersucht und eventuelle Fotos werden umgehend
gelöscht.
Falls den Beamten bei der Kontrolle deines Rucksacks und deiner
persönlichen Gegenstände, radioaktives Material aus der Zone zum
Vorschein kommt, bekommst du noch ein Verfahren nach § 267–1 und § 265–1
des Strafgesetzbuches der Ukraine an den Hals das eine Ausfuhr von
radioaktivem Material aus der Sperrzone unter Strafe stellt.
Sehr wahrscheinlich ist es auch das du zu einer Vernehmung vor einem Vertreter des Sicherheitsdienstes der Ukraine SBU
und auch zum Grenzschutzbeamten zugeführt wirst, um den Zweck deines
Eindringens in die Zone in Erfahrung zu bringen. Nach diesen langen
Prozeduren (diese können sich auch über 2 Tage hinziehen) wird das
Protokoll erstellt und wenn keine verbotenen oder radioaktiven
Gegenstände bei dir gefunden wurden musst du eine Geldstrafe in Höhe von
340 bis 810 UAH zahlen und danach wirst du unverzüglich zum 30 Kilometer Checkpoint gebracht und wirst aus der Sperrzone ausgewiesen.
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Montag, 22. Oktober 2018
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